Wer einen Kredit beantragt, eine neue Wohnung mieten oder einen Handyvertrag abschließen möchte, stößt früher oder später auf den Begriff Bonitätsprüfung. Dabei denken die meisten Menschen sofort an die Schufa. Doch die Schufa ist längst nicht die einzige Institution, die Daten über Verbraucher sammelt, bewertet und an Unternehmen weitergibt. Auskunfteien wie Arvato Boniversum oder Creditreform spielen eine ebenso bedeutende Rolle – und speichern teilweise ganz andere Daten.
Was ist eine Auskunftei und welche gibt es in Deutschland?
Eine Auskunftei ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das Informationen über die Kreditwürdigkeit von Privatpersonen oder Unternehmen sammelt, auswertet und auf Anfrage an Vertragspartner weitergibt. In Deutschland existieren mehrere solcher Institutionen nebeneinander. Die bekannteste ist die Schufa Holding AG mit Sitz in Wiesbaden. Daneben sind Arvato Infoscore (mit dem Produkt Arvato Boniversum), Creditreform Boniversum, CRIF Bürgel und die ICD (Infoscore Consumer Data) relevante Akteure.
Jede dieser Auskunfteien hat eigene Datenquellen, eigene Algorithmen zur Bewertung der Bonität und eigene Vertragspartner, an die sie Auskünfte erteilen. Das bedeutet: Ein Unternehmen, das Ihre Kreditwürdigkeit prüft, kann sich je nach Branche auf völlig unterschiedliche Auskunfteien stützen. Telefonanbieter fragen häufig bei Bürgel oder Arvato an, Banken bevorzugen die Schufa, Versandhändler nutzen oft mehrere Quellen parallel.
Für Verbraucher ist das eine wichtige Erkenntnis: Es reicht nicht, nur die eigene Schufa-Akte zu kennen. Wer seine Bonität wirklich vollständig einschätzen will, sollte auch bei anderen Auskunfteien eine Selbstauskunft anfordern. Zum Thema, wie der Score der Schufa konkret berechnet wird, empfiehlt sich ein Blick in unseren Artikel Schufa-Score verstehen: So wird Ihre Bonität berechnet.
Die Schufa: Marktführer mit breiter Datenbasis
Die Schufa Holding AG ist mit Abstand die bekannteste und meistgenutzte Auskunftei in Deutschland. Rund 10.000 Vertragspartner aus Banken, Handel, Telekommunikation und Versicherungen liefern ihr kontinuierlich Daten – und beziehen im Gegenzug Bonitätsinformationen über potenzielle Kunden. Die Schufa speichert eigenen Angaben zufolge Daten zu etwa 68 Millionen natürlichen Personen in Deutschland.
Was genau speichert die Schufa? Im Wesentlichen sind das:
- Kreditverträge (Ratenkredite, Dispositionskredite, Hypotheken)
- Kreditkarten und Girokonten
- Leasingverträge
- Mobilfunkverträge
- Zahlungsstörungen und Mahnverfahren
- Insolvenzverfahren und eidesstattliche Versicherungen
- Anfragen auf Kreditwürdigkeitsprüfung
Ausdrücklich nicht gespeichert werden Gehalt und Einkommen, Kontostände, Vermögenswerte, Beruf oder Familienstand. Die Schufa erhebt also keine umfassenden Lebensprofile, sondern konzentriert sich auf das Zahlungsverhalten und bestehende Kreditverpflichtungen. Der daraus errechnete Score – ein Prozentwert, der die Wahrscheinlichkeit vertragsgemäßen Verhaltens ausdrückt – ist für Millionen von Kreditentscheidungen ausschlaggebend.
Wie Sie Ihre eigene Schufa-Akte einsehen können, erklären wir ausführlich im Beitrag Kostenlose Schufa-Auskunft: So beantragen Sie Ihre Datenkopie. Das ist einmal jährlich kostenfrei möglich – und lohnt sich, um gespeicherte Fehler rechtzeitig zu erkennen.
Arvato Boniversum: Fokus auf Versandhandel und Konsumkredite
Arvato Boniversum – formal die Boniversum GmbH, eine Tochter der Bertelsmann-Gruppe – ist auf die Bonitätsbewertung von Privatkunden spezialisiert und arbeitet eng mit dem Versandhandel sowie der Konsumgüterwirtschaft zusammen. Viele Online-Händler, die Rechnungskauf oder Ratenzahlung anbieten, nutzen Boniversum-Daten, um das Ausfallrisiko einzuschätzen.
Arvato Boniversum speichert insbesondere:
- Zahlungserfahrungen aus dem Versandhandel und E-Commerce
- Negativmerkmale wie offene Forderungen, Mahnbescheide oder Inkassofälle
- Adressdaten und Umzugsinformationen
- Angaben zu Insolvenzverfahren
- Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis
Ein wesentlicher Unterschied zur Schufa: Arvato Boniversum verfügt über einen deutlich geringeren Pool an Vertragspartnern aus dem Bankensektor. Dafür ist die Datenbasis im Bereich Online-Handel und Direktvertrieb oft umfangreicher. Wer also regelmäßig im Internet bestellt und dabei Zahlungsprobleme hatte, könnte bei Boniversum schlechtere Werte aufweisen als bei der Schufa – selbst wenn die Schufa-Akte makellos ist. Das zeigt, wie unterschiedlich die Datenprofile sein können.
Verbraucher haben auch gegenüber Arvato Boniversum das Recht auf eine kostenlose Datenkopie gemäß Art. 15 DSGVO. Der Antrag kann schriftlich oder über das Online-Formular auf der Website gestellt werden. Fehlerhafte Einträge müssen auf Antrag korrigiert oder gelöscht werden – eine Möglichkeit, die viele Verbraucher zu wenig nutzen.
Creditreform Bonität: Stärken im B2B-Bereich
Creditreform ist in Deutschland vor allem als Auskunftei für Unternehmen bekannt. Die Creditreform Boniversum GmbH – nicht zu verwechseln mit dem Arvato-Produkt gleichen Namens – ist jedoch auch im Privatkundenbereich tätig. Der Schwerpunkt liegt auf der Bewertung gewerblicher Kreditrisiken, also der Bonität von Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmern.
Im B2B-Segment speichert Creditreform:
- Handelsregisterdaten und Unternehmensinformationen
- Bilanzdaten und wirtschaftliche Kennzahlen
- Zahlungserfahrungen aus dem Geschäftsverkehr
- Negativmerkmale wie Insolvenzanträge oder Zwangsvollstreckungen
- Branchenzugehörigkeit und Unternehmensalter
Für Privatpersonen, die keine unternehmerische Tätigkeit ausüben, ist Creditreform weniger relevant als Schufa oder Arvato Boniversum. Wer jedoch selbstständig ist oder ein Kleingewerbe betreibt, sollte wissen, dass potenzielle Geschäftspartner und Vermieter häufig Creditreform-Anfragen stellen. Ein schlechter Creditreform-Score kann trotz guter Schufa-Akte den Abschluss eines Gewerbemietvertrags oder eines Lieferantenkredits verhindern.
Praxishinweis: Selbstständige und Freiberufler sollten mindestens einmal jährlich sowohl ihre Schufa-Akte als auch ihre Creditreform-Akte prüfen. In beiden Systemen können veraltete oder fehlerhafte Einträge auftauchen, die die Bonität unnötig belasten – oft ohne dass die Betroffenen davon wissen.
Auskunfteien im Vergleich: Wo liegen die entscheidenden Unterschiede?
Ein direkter Auskunfteien Vergleich zeigt: Die Institute unterscheiden sich nicht nur in ihrer Datenbasis, sondern auch in ihrer Zielgruppe, ihren Scoremethoden und ihrer rechtlichen Struktur. Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Unterschiede zusammen:
- Schufa: Breite Datenbasis, starke Anbindung an Banken und Sparkassen, hoher Bekanntheitsgrad, Score als Prozentwert (je höher, desto besser)
- Arvato Boniversum: Fokus auf E-Commerce und Versandhandel, stärker auf Negativmerkmale ausgerichtet, Score oft als Risikoklasse dargestellt
- Creditreform: Schwerpunkt B2B, umfangreiche Unternehmensdaten, relevant für Selbstständige und Gewerbetreibende
- CRIF Bürgel: Fusionsprodukt aus Bürgel und CRIF, ebenfalls breit aufgestellt, häufig von Telekommunikationsunternehmen genutzt
Für Verbraucher bedeutet das konkret: Je nach Situation kann eine andere Auskunftei entscheidend sein. Wer einen Bankkredit aufnehmen will, sollte seine Schufa kennen. Wer einen Online-Shop auf Rechnung nutzen möchte, sollte auch Boniversum prüfen. Wer als Selbstständiger einen Gewerbemietvertrag abschließen will, sollte Creditreform im Blick haben.
Hinzu kommt, dass Auskunfteien unterschiedliche Löschfristen kennen. Bei der Schufa werden erledigte Krediteinträge nach drei Jahren gelöscht, negative Einträge nach Begleichung der Schuld ebenfalls – mit bestimmten Ausnahmen. Arvato Boniversum und CRIF Bürgel orientieren sich an ähnlichen Fristen, es gibt jedoch Unterschiede im Detail. Deshalb lohnt sich ein regelmäßiger Blick in alle relevanten Akten.
Ihre Rechte gegenüber allen Auskunfteien
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt für alle Auskunfteien gleichermaßen. Verbraucher haben das Recht, einmal pro Jahr kostenlos Auskunft über alle zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Daneben bestehen folgende Rechte:
- Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO): Falsche Daten müssen korrigiert werden.
- Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO): Veraltete oder unrechtmäßig gespeicherte Daten müssen gelöscht werden.
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO): In bestimmten Fällen kann die Nutzung der Daten eingeschränkt werden, z. B. während einer Prüfung strittiger Einträge.
- Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO): Gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten kann unter bestimmten Voraussetzungen Widerspruch eingelegt werden.
- Beschwerderecht: Bei Verstößen kann die zuständige Datenschutzbehörde eingeschaltet werden.
In der Praxis sind Berichtigungsanträge das häufigste Mittel. Fehler in Auskunftei-Daten sind keine Seltenheit – falsche Adressdaten, doppelte Einträge oder bereits erledigte Forderungen, die noch als offen geführt werden. Wer solche Fehler entdeckt, sollte umgehend schriftlich Widerspruch einlegen und belegen, dass der Eintrag unzutreffend ist. Die meisten Auskunfteien sind gesetzlich verpflichtet, binnen 30 Tagen zu reagieren.
Ein weiterer praktischer Tipp: Stellen Sie Ihre Selbstauskunft-Anfragen nicht alle gleichzeitig, sondern verteilen Sie sie über das Jahr. So behalten Sie regelmäßig den Überblick, ohne einen Stichtag zu verpassen. Anfragen auf eigene Initiative wirken sich übrigens nicht negativ auf Ihren Score aus – das ist ein weit verbreiteter Irrtum.